Landeskinderschutzgesetz: Schutz von Kindern u. Jugendlichen vor Gefährdung

05.09.2023

Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen seit dem letztem Jahr das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Damit hat unsere Landesregierung zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – aufgegriffen und konkrete Maßnahmen formuliert, welche die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern.

Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Für die Neuregelungen waren für das Jahr 2022 Gesamtausgaben von rund 53 Millionen Euro vorgesehen. Für das Jahr 2023 sind es rund 85,3 Millionen Euro und für die Jahre ab 2024 rund 85,8 Millionen Euro jährlich. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den ersten drei Jahren insgesamt rund 224 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes.

Im Landeskinderschutzgesetz finden sich auch Maßnahmen aus dem bereits Ende 2020 vorgestellten Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Das Konzept beinhaltet insgesamt 66 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern, die von den Ressorts der Landesregierung umgesetzt werden bzw. wurden oder sich in Planung befinden. Das Konzept leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion, wie der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden kann.